Weltkulturerbe
Was haben der Grand Canyon in den USA, die Pyramiden Ägyptens, der Mont
Saint-Michel in Frankreich, Machu Picchu in Peru der Ngorongoro-Krater in
Tansania gemeinsam?
Es sind verbliebene Zeitzeugen ehemaliger Hochkulturen und einmalig
Naturlandschaften, die vor dem Untergang bewahrt werden müssen. Dabei ruht die
Verantwortung nicht nur auf den Schultern des einzelnen Landes, in dem der
Zeugnisse der Vergangenheit liegen, sondern es ist vielmehr Aufgabe der gesamten
Völkergemeinschaft. Im "Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der
Welt", welches die UNESCO 1972 verabschiedet hat, wird dies als Zielführung
festgelegt. Von 185 Staaten wurde die Konvention mittlerweile ratifiziert.
Die Ernennung zu einer Kultur- oder Naturstätte auf der Welterbeliste der
UNESCO ist mit der Verpflichtung verbunden kontinuierliche Schutz- und
Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen. Aufgenommen werden potentielle Kandidaten
nach einer Prüfung durch das UNESCO-Welterbekomitee. Voraussetzung hierfür u.a.
ist die Einhaltung der Kriterien "Einzigartigkeit" und "Authentizität" bei einer
Kulturstätte oder der "Integrität" bei einem Naturdenkmal. Des Weiteren muss das
Denkmal mit einem umfassenden Erhaltungsplan überzeugen. Das Komitee stützt sich
in seinen Entscheidungen auf beratende Fachverbände (ICOMOS und IUCN).
Die Welterbe-Liste der Unesco beinhaltet insgesamt 936 Denkmäler in 153
Staaten. Das Welterbe besteht aus 725 Kulturdenkmälern und 183 Naturdenkmälern.
Zudem sind 28 Denkmäler als Kultur- und Naturdenkmal klassifiziert (Stand ist
die Aktualisierung der Welterbe-Liste im Sommer 2011).
Länder mit Weltkultur- und/oder Weltnaturerbestätten:
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